Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Durch die generelle Schulpflicht, ergibt sich eine zu erfüllende Wochenstundenzahl. Es gibt Gleitzeiten vor und nach der Kernzeit. In
der Kernzeit müssen alle Schüler*innen anwesend sein.
Für außerschulische Veranstaltungen oder besondere Ereignisse, die Inhalte der Bildungspläne abdecken, können schriftlich Sonderstunden beantragt werden. Diese
müssen durch die Schulversammlung genehmigt werden. Für regelmäßige Veranstaltungen unter der Schulwoche, kann diese Regelung auch für ein ganzes Schuljahr gelten.
Längere Abwesenheiten bedürfen eines wichtigen Grundes und dürfen nur in Ausnahmen genehmigt werden. Hier müssen die Eltern einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung stellen, die diesen in Absprache mit dem Vorstand genehmigt.